Probleme beim Boarding bremsen SEPA-FliegerFührende Zahlungsverkehrs-Experten weisen auf weiteren Standardisierungsbedarf an der Kunde-Bank-Schnittstelle hin.
„Wohin geht die Reise im einheitlichen europäischen Zahlungsverkehr?“ – diese Frage beschäftigte führende Zahlungsverkehrs-Experten sowohl auf der internationalen Sibos-Konferenz in Wien als auch beim Usermeeting der Zahlungsverkehrs-Spezialisten ABK und EFiS in Dreieich bei Frankfurt. Erklärungen für den bisher eher enttäuschenden Anteil der SEPA-Zahlungen von unter einem Prozent setzten in erster Linie an den unterschiedlichen Datenformaten sowie Kommunikations- und Sicherheitsstandards an der Kunde-Bank-Schnittstelle an.
Die zugehörige Pressemitteilung finden Sie hier.
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Kennen Sie Ed Hardy?Erkennen Sie ein Ed Hardy-Shirt, wenn Sie eines sehen?
Gibt es Ed Hardy Shirts mit Rundhals-ausschnitt? Oder mit V-Ausschnitt?
Oder gar mit beidem? Mit diesen Fragen hatte sich unlängst das
Amtsgericht Frankfurt am Main zu beschäftigen (Urteil vom 11.04.2008 –
31 C 2456/07 -16). Und es ist dabei zu interessanten Ergebnissen
gelangt.
Der Beklagte des Rechtsstreits bekam von Bekannten ein
T-Shirt geschenkt, welches er auf der Internetplattform eBay zum
Verkauf anbot. Der Beklagte wusste augenscheinlich nicht, dass es sich
bei dem von ihm angebotenen T-Shirt um eine Fälschung eines T-Shirts
des amerikanischen Tattookünstlers Don Ed Hardy handelte. Das
Kleidungsstück zeigte eine Bulldogge auf der Vorderseite und verfügte
darüber hinaus über einen V-Ausschnitt. Dem beklagten Verkäufer war
nicht bekannt, dass T-Shirts des Hardy-Modelabels nicht mit dem
dargebotenen Schnitt angeboten werden, ebenso wenig mit V-Ausschnitt.
Außerdem war das Bulldoggenmotiv zu groß dargestellt. Aufgefallen ist
dies jedoch dem Sublizenznehmer von Ed Hardy, der die Exklusivrechte an
den Shirts für Deutschland hält. Dieser beauftrage einen Rechtsanwalt,
den Verkäufer abzumahnen und von ihm eine strafbewehrte
Unterlassungserklärung zu verlangen. Gleichzeitig sollte der Verkäufer
die entstandenen Gebühren des Rechtsanwalts in Höhe von 1.700 EUR
übernehmen, was jedoch nicht geschah.
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Schlechter Service kann fatale Folgen haben
Wenn ein Kunde sich per Mail bei Ihnen beschwert, sollten Sie sein
Anliegen immer ernst nehmen und ihm zügig antworten. Eine aktuelle
Studie zeigt jetzt, dass über 80 Prozent der Online-Shoper einem
Unternehmen den Rücken kehren, wenn dieses ihre Anfrage ignoriert.
Mehr hierzu und weitere Neuigkeiten aus der E-Commerce-Welt
lesen Sie im Newsletter KW 44 / 2008
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Neues Urteil zum Impressum: Ist eine Telefonnummer notwendig - ja oder nein?
Neues zum Thema Impressum - Entscheidung des EUGH (Urteil com 16. Oktober 2008)
Muss
ein Impressum innerhalb einer Internetpräsenz zwingend eine
Telefonnummer enthalten? In dieser Frage hat nunmehr der Europäische
Gerichtshof (EuGH) in seiner Entscheidung vom 16.10.008 neue Maßstäbe
gesetzt. Er entschied, dass der Diensteanbieter verpflichtet ist, den
Nutzern des Dienstes vor Vertragsschluss mit ihm neben seiner Adresse
der elektronischen Post weitere Informationen zur Verfügung zu stellen,
die eine schnelle Kontaktaufnahme und eine unmittelbare und effiziente
Kommunikation ermöglichen.
Den vollständigen Beitrag können Sie sich hier als pdf herunterladen: Neues Urteil zum Impressum: Ist eine Telefonnummer notwendig - ja oder nein?
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E-Commerce-Leitfaden-Team auf dem Internet World Kongress 2008
 Am 21./22. Oktober 2008 erwarten die Besucher der Internet World - Fachmesse & Kongress viele Highlights zu Themen der gesamten Wertschöpfungskette im Internet. Zeitgleich zu den beiden ersten Messetagen der SYSTEMS findet zum 12. Mal Deutschlands großer Internet-Branchentreff im ICM in München statt. Mit dem fünfgleisigen Kongressprogramm, über 120 Referenten, internationalen Keynote-Speakern und 35 verschiedenen Themenbereichen aus Online Marketing, E-Commerce, User Experience, Business-Trends und Specials richtet sich der Kongress branchenübergreifend an alle Führungskräfte und Manager aus der gesamten Internetbranche. Podiumsdiskussionen, Studienergebnisse und praxisnahe Vorträge sorgen für ein abwechslungsreiches Programm an beiden Tagen. In diesem Jahr ist auch wieder der E-Commerce-Leitfaden vertreten. Neben den Ständen der E-Commerce-Leitfaden-Partner wird Thomas Krabichler von ibi research im Vortrag „Studienergebnisse Erfolgsfaktor Payment“ neue Erkenntnisse des E-Commerce-Leitfaden-Projekts vorstellen.
Der E-Commerce-Leitfaden bietet Ihnen eine vergünstigte Teilnahme am Internet World Kongress an. Das Kongressticket (2 Tages-Ticket gültig für 21./22. Okt) erhalten Sie zum vergünstigten Preis von 1.150 Euro (statt 1.290 Euro).
Zur vergünstigten Online-Anmeldung unter www.internetworld-messe.de verwenden Sie bitte nachfolgenden
Code: KOPiwk8ibi Mehr zur Veranstaltung unter: Veranstaltungen
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