Einheitliche Auslegung - Düsseldorfer Kreis formuliert für Web-Analyse neue, einheitliche Datenschutz-Anforderungen
| Web-Analyse ist eine wichtige Maßnahme zur Optimierung einer
Online-Präsenz - das ist unbestritten. Der Einsatz von
Web-Analyse-Systemen zur Analyse des Besucherverhaltens wirft aber immer
auch datenschutzrechtliche Fragen auf. Gesetzlich geregelt wird diese
Thematik zum einen im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das grundlegende
Vorgaben zum Umgang mit personenbezogenen Daten macht. Zum anderen
enthält das Telemediengesetz (TMG) spezielle Regelungen für die Erhebung
und Verarbeitung von Daten über Telemedien, also auch auf Websites. Die
Auslegung dieser Gesetze ist Ländersache und obliegt den
Datenschutzbeauftragten der einzelnen Bundesländer. |  |
Bisher herrschte bei
der Auslegung der Datenschutzgesetze im Bereich des Webtrackings
Uneinheitlichkeit. Die einzelnen Landesdatenschutzbehörden
interpretierten die Gesetzesvorgaben unterschiedlich. Das ist nun
vorbei. Ende November 2009 hat der Düsseldorfer Kreis, die Vereinigung
der obersten Aufsichtsbehörden für Datenschutz im nicht-öffentlichen
Bereich, eine bundesweit einheitliche Auslegung der gesetzlichen
Vorgaben zur Erstellung von Nutzungsprofilen im Internet beschlossen.
Der Beschluss des Düsseldorfer Kreises ist zwar rechtlich nicht bindend, aber die Aufsichtsbehörden werden das Gesetz künftig entsprechend ihrem gemeinsamen Beschluss auslegen. Website-Betreibern drohen daher bei Nichtbeachtung der Anforderungen rechtliche Schritte der Aufsichtsbehörden. Dabei können Bußgelder von bis zu 50.000 Euro verhängt und Verbotsverfügungen ausgesprochen werden. Sollte es soweit kommen, steht es jedem betroffenen Unternehmen frei, die Rechtmäßigkeit von einem Gericht prüfen zu lassen. Es ist allerdings wenig wahrscheinlich, dass ein Gericht von dem Beschluss einer so wichtigen und auch sachkompetenten Vereinigung wie dem Düsseldorfer Kreis abweichen wird. Fakt ist: Website-Betreiber sind gut beraten, die Anforderungen der obersten Aufsichtsbehörden vollständig umzusetzen, wenn sie etwaige Strafen und die damit verbundenen Kosten und Aufwände vermeiden möchten. Alleine der umfangreiche Schriftverkehr eines Prüfungsverfahrens, der schwerlich ohne qualifizierte Hilfe zu bewältigen ist, verursacht oft erhebliche Kosten. Obwohl die Datenschutzbehörden kaum in der Lage sein werden, alle Verstöße zu verfolgen, ist zu erwarten, dass sie zumindest Exempel statuieren. Website-Betreiber sollten die neuen Datenschutzanforderungen bei der Web-Analyse aber auch aus einem ganz anderen Grund ernst nehmen: Datenschutzkonformität und Transparenz sind Verkaufsargumente und wichtige Bausteine für den Online-Erfolg.
etracker hat die Beschlüsse des Düsseldorfer Kreises in einer Checkliste aufgearbeitet, anhand derer Website-Betreiber ganz leicht prüfen können, ob sie mit ihrer Web-Analyse-Lösung auch die jetzt geltenden datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllen.
Die Checkliste können Sie hier herunterladen: Checkliste zum Datenschutz
Quelle: etracker GmbH
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Langsamer Steigflug des europäischen Lastschriftverfahrens
Beim offiziellen Start des europäischen Lastschriftverfahrens haben ABK / EFiS und ibi research an der Universität Regensburg die SEPA-Lastschrift auf Herz und Nieren getestet. Allerdings konnten nur gut zwei Drittel der Lastschriften erfolgreich eingezogen werden, da einige Banken das neue Verfahren derzeit noch nicht unterstützen. Bei den erfolgreichen Zahlungen waren die vorgeschriebenen Informationen zur Abbuchung in den Kontoauszügen der Kontoinhaber weitgehend richtig und vollständig wiedergegeben. Es wäre jedoch wünschenswert, durch zusätzliche Angaben und einheitliche Bezeichner den bezogenen Kontoinhabern die Zuordnung von Zahlungen weiter zu vereinfachen.
Weitere Informationen und die Ergebnisse des Jungfernflugs der SEPA-Lastschrift finden Sie hier: http://www.ibi.de/sdd
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Kostenloser Workshop "Sichere Zahlungsabwicklung im E-Commerce" in Berlin
Das Einkaufen im Internet erfreut sich in den letzten Jahren zunehmender Beliebtheit. Immer mehr Unternehmen bieten ihre Waren und Dienstleistungen im Internet an. Jedoch ist es oft ein weiter und steiniger Weg bis der eigene Online-Shop erfolgreich läuft. Häufig werden Themen wie die Zahlungsabwicklung und der Umgang mit Zahlungsstörungen unterschätzt.
Doch gerade das Angebot geeigneter Zahlungsverfahren ist ein wesentlicher Einflussfaktor in der Kaufentscheidung eines Kunden und somit bedeutsam für die realisierbaren Umsätze. Aber welche Zahlungsverfahren kommen bei Ihren Kunden am besten an? Und wie geht man mit Problemen um, die durch nicht bezahlte Rechnungen oder Rückbuchungen entstehen?
Antworten auf diese Fragen erhalten Sie bei der kostenlosen Veranstaltung „Zahlungsabwicklung im E-Commerce“, die am 22. April 2010 in der Handwerkskammer Berlin stattfindet.
Die Experten des E-Commerce-Leitfadens präsentieren Ihnen aktuelle Entwicklungen sowie wertvolle Tipps und Tricks zu den Themen Zahlungsabwicklung, Risiko- und Forderungsmanagement. Gelegenheiten zum intensiven Austausch runden die Veranstaltung ab.
Informationen zur Anmeldung finden Sie hier.
Programm:
- ab 16:30 Uhr - Begrüßungskaffee: Gelegenheit zum Networking
Einführung
- 16:45 Uhr - Begrüßung der Teilnehmer und Eröffnung
Carl-Philipp Wackernagel, eCOMM Berlin Dr. Georg Wittmann (Moderator), E-Commerce-Leitfaden, ibi research an der Universität Regensburg Zahlen bitte - einfach, schnell und sicher!
- 17:00 Uhr - Handeln ohne Grenzen – internationaler und nationaler Zahlungsverkehr
Johannes F. Sutter, Saferpay
- 17:30 Uhr - Kreditkartenakzeptanz im E-Commerce – einfach, bequem, sicher!
Christoph Jung, ConCardis
- 18:00 Uhr - mpass – einfach per Handy bezahlen
Marc-André Fengler, mpass
- 18:30 Uhr - Pause: Gelegenheit zum Networking
Keine Chance ohne Risikomanagement – schützen Sie sich vor Zahlungsstörungen
- 19:00 Uhr - Risikomanagement – Schützen Sie sich vor Zahlungsstörungen
Sven Slazenger, creditPass
- 19:30 Uhr - Inkasso einmal anders – Prozessoptimierung im Forderungsmanagement
Christoph Ruoff, atriga - 20:00 Uhr - Get Together: Gelegenheit zum Networking
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Gesegnet sei mein BlackberryMit neuen Endgeräten wie dem kürzlich vorgestellen Apple iPad wird das Internet immer mehr zum unverzichtbaren Begleiter im Alltag. In einer Londoner Kirche können Gläubige daher jetzt ihre Smartphones und Notebooks segnen lassen.
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IWR Award am 3. Februar: Wer hat die beste Banken-Website?Seit mehr als zehn Jahren ermittelt das ibi Website Rating die Qualität
von Banken-Websites in den Kategorien Beratungsqualität und Usability.
Seien Sie dabei, wenn am 3. Februar 2010 in Regensburg die diesjährigen
Sieger bekannt gegeben und die Awards der Gesamtwertung, nach
Institutsgruppen und in den Schwerpunktthemen Girokonto und
Suchfunktion verliehen werden.
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