eCommerce-Leitfaden
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Aktuelles

2Do in 2010: Verbesserung der Produktpräsentation als wichtigste Aufgabe für Online-Händler

Wer erfolgreich im E-Commerce sein will, muss sich den ständig wachsenden Ansprüchen seiner Kunden anpassen und für eine kontinuierliche Verbesserung seines Online-Geschäfts sorgen. Welche Aufgaben die Online-Händler in diesem Jahr verstärkt angehen möchten, wollte das Team des E-Commerce-Leitfadens herausfinden. Ein Ergebnis: Zu den wichtigsten drei Aufgaben in 2010 zählt für 45% der Online-Händler die Verbesserung der Produktpräsentation..

Neuigkeiten aus der E-Commerce-Welt lesen Sie in unserem aktuellen E-Commerce-Newsletter: Newsletter KW 10 / 2010 

Aufgaben 2010


 

Kostenloser Workshop "Online-Shop: Bezahlen und Liefern" in München 25.03.2010

Schnell, einfach und sicher - so sollten Bezahlfunktionen im Internet und die nachfolgende Logistik sein.
Erfahren Sie alles über Bezahlfunktionen im Internet und die Bedeutung geeigneter Bezahlmöglichkeiten für den Erfolg eines Online-Shops.
Informieren Sie sich über wichtige Aspekte des Bestellwesens, des Versands und der logistischen Prozesse.

Kostenloser  Workshop

Veranstaltungsort:
IHK-Akademie München
Orleansstrasse 10-12
81669 München

Beginn: 19:00 Uhr
Ende: 21:00 Uhr
Kosten: kostenfrei


Kontakt:
Bernhard Kux
IHK für München und Oberbayern
Max-Joseph-Straße 2
80333 München

Email: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.
Tel.: 089/5116-705
Fax.: 089/5116-8705

Mehr Informationen, Programm und Anmeldung hier.

 

Video: Impressionen vom E-Commerce-Tag

Gebündeltes Expertenwissen zu allen relevanten Themen für Online-Händler und Erfolgsgeschichten aus der Praxis – das boten die E-Commerce-Leitfaden-Partner und das E-Commerce-Kompetenzzentrum Ostbayern am 10. Dezember 2009 im Regensburger Kulturspeicher. Einige Impressionen haben wir im folgenden Video für Sie zusammengefasst.


 

Abmahnungen - auch Webshops der Parteien sind betroffen

Wer glaubt, dass Parteien im Web keine Fehler machen, täuscht sich leider. So sind nach Spiegel Online Informationen auch zahlreiche Webshops der Parteien nicht gesetzeskonform. Als Ursache hierfür werden die z. T. komplexen Gesetze gesehen. Wenn aber selbst Parteien trotz ihrer Rechtsexperten und ihres umfangreichen Mitarbeiterstabs an einer rechtlich korrekten Gestaltung ihrer Webshops scheitern, wie sollen es dann insbesondere kleine Händler schaffen? Trotzdem wollen die wenigsten Parteien die Gesetze verbessern.

>> Mehr bei Spiegel Online

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Einheitliche Auslegung - Düsseldorfer Kreis formuliert für Web-Analyse neue, einheitliche Datenschutz-Anforderungen


Web-Analyse ist eine wichtige Maßnahme zur Optimierung einer Online-Präsenz - das ist unbestritten. Der Einsatz von Web-Analyse-Systemen zur Analyse des Besucherverhaltens wirft aber immer auch datenschutzrechtliche Fragen auf. Gesetzlich geregelt wird diese Thematik zum einen im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das grundlegende Vorgaben zum Umgang mit personenbezogenen Daten macht. Zum anderen enthält das Telemediengesetz (TMG) spezielle Regelungen für die Erhebung und Verarbeitung von Daten über Telemedien, also auch auf Websites. Die Auslegung dieser Gesetze ist Ländersache und obliegt den Datenschutzbeauftragten der einzelnen Bundesländer.Datenschutz und Webanalyse

Bisher herrschte bei der Auslegung der Datenschutzgesetze im Bereich des Webtrackings Uneinheitlichkeit. Die einzelnen Landesdatenschutzbehörden interpretierten die Gesetzesvorgaben unterschiedlich. Das ist nun vorbei. Ende November 2009 hat der Düsseldorfer Kreis, die Vereinigung der obersten Aufsichtsbehörden für Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich, eine bundesweit einheitliche Auslegung der gesetzlichen Vorgaben zur Erstellung von Nutzungsprofilen im Internet beschlossen.

Der Beschluss des Düsseldorfer Kreises ist zwar rechtlich nicht bindend, aber die Aufsichtsbehörden werden das Gesetz künftig entsprechend ihrem gemeinsamen Beschluss auslegen. Website-Betreibern drohen daher bei Nichtbeachtung der Anforderungen rechtliche Schritte der Aufsichtsbehörden. Dabei können Bußgelder von bis zu 50.000 Euro verhängt und Verbotsverfügungen ausgesprochen werden. Sollte es soweit kommen, steht es jedem betroffenen Unternehmen frei, die Rechtmäßigkeit von einem Gericht prüfen zu lassen. Es ist allerdings wenig wahrscheinlich, dass ein Gericht von dem Beschluss einer so wichtigen und auch sachkompetenten Vereinigung wie dem Düsseldorfer Kreis abweichen wird. Fakt ist: Website-Betreiber sind gut beraten, die Anforderungen der obersten Aufsichtsbehörden vollständig umzusetzen, wenn sie etwaige Strafen und die damit verbundenen Kosten und Aufwände vermeiden möchten. Alleine der umfangreiche Schriftverkehr eines Prüfungsverfahrens, der schwerlich ohne qualifizierte Hilfe zu bewältigen ist, verursacht oft erhebliche Kosten. Obwohl die Datenschutzbehörden kaum in der Lage sein werden, alle Verstöße zu verfolgen, ist zu erwarten, dass sie zumindest Exempel statuieren. Website-Betreiber sollten die neuen Datenschutzanforderungen bei der Web-Analyse aber auch aus einem ganz anderen Grund ernst nehmen: Datenschutzkonformität und Transparenz sind Verkaufsargumente und wichtige Bausteine für den Online-Erfolg.

etracker hat die Beschlüsse des Düsseldorfer Kreises in einer Checkliste aufgearbeitet, anhand derer Website-Betreiber ganz leicht prüfen können, ob sie mit ihrer Web-Analyse-Lösung auch die jetzt geltenden datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllen.

Die Checkliste können Sie hier herunterladen: Checkliste zum Datenschutz

Quelle: etracker GmbH



 
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