Bundesministerium veröffentlicht "Leitfaden zur Impressumspflicht"Das Bundesministerium der Justiz hat auf seiner Webseite einen "Leitfaden zur Impressumspflicht" veröffentlicht, der es Webseitenbetreibern leichter machen soll, ihren telemedienrechtlichen Anbieterkennzeichnungspflichten, den so genannten "Impressumspflichten", nachzukommen. Der Leitfaden behandelt dabei Fragen, welche Webseiten von der Impressumspflicht betroffen sind und welche Angaben auf welche Weise gemacht werden müssen. Der Leitfaden weist aber auch deutlich darauf hin, dass die Hinweise nicht alle denkbaren Fallgestaltungen abdecken können und keinesfalls eine rechtliche Beratung im Einzelfall ersetzen. Das Risiko einer Abmahnung lasse sich auch bei Beachtung der Hinweise des BMJ nicht vollständig vermeiden. Mehr hierzu und weitere Neuigkeiten aus der E-Commerce-Welt lesen Sie im Newsletter KW 42 / 2008 |









