7. Geschäfte ohne Grenzen - im Ausland verkaufen
Der Verkauf Ihrer Waren und Dienstleistungen über die Grenzen Deutschlands hinaus erhöht die Anzahl Ihrer potenziellen Kunden deutlich. Allein durch die Ausdehnung auf andere europäische Länder erreichen Sie 250 Millionen mögliche Kunden (EU-Kommission 2008). Welche Gründe sonst noch für den Eintritt in ausländische Märkte sprechen und worauf dabei zu achten ist, wird in den folgenden Abschnitten erläutert. 7.1 Neue Umsätze durch Internationalisierung – über das Internet! (nach oben)
Etwa 80 % der befragten Unternehmen verkaufen bereits Waren und Dienstleistungen an ausländische Kunden, wenn auch zum Teil noch in geringem Umfang. Bei immerhin 17 % der Unternehmen machen Geschäfte mit ausländischen Kunden jedoch bereits 10 % und mehr der gesamten Umsätze aus (vgl. Abbildung 7-1). Solche Umsatzanteile sind nicht zu vernachlässigen: Könnte der Händler „Risikooptimal“ aus Kapitel 5 des Leitfadens beispielsweise einen zusätzlichen Umsatzanteil von 10 % seiner gesamten Umsätze mit ausländischen Kunden erzielen, würden die Gewinne um weitere 11 % auf 278.000 Euro steigen.
Die deutschsprachigen Länder Österreich und Schweiz stellen für die befragten Unternehmen die wichtigsten ausländischen Zielmärkte dar. Aber auch in den Benelux-Ländern sowie Frankreich und Großbritannien bemüht sich immerhin etwa ein Fünftel der Unternehmen aktiv darum, Kunden für den eigenen Shop zu gewinnen. Allein die europäischen Länder bergen ein Potenzial von 250 Millionen regelmäßigen Internet-Nutzern (EU-Kommission 2008), das bis zum Jahr 2010 auf 383 Millionen steigen soll (BITKOM 2007b). 93 % der europäischen Internet-Nutzer haben bereits einmal im Internet eingekauft (AC Nielsen 2008).
Diese Zahlen weisen darauf hin, dass gerade jetzt der richtige Zeitpunkt ist, um sich über die Internationalisierung über das Internet Gedanken zu machen. Denn mit einer zunehmenden Anzahl potenzieller Kunden, die auch im Internet Geschäfte abschließen wollen, wird sich auch der Wettbewerb dort noch stärker auf die internationale Ebene verlagern. Viele ausländische Anbieter sind gerade dabei, ihre Internet-Auftritte zu internationalisieren und werden zukünftig auch in Deutschland und in anderen europäischen Märkten aktiv werden.
| "Welcher Anteil Ihrer Internet-Umsätze stammt von ausländischen Kunden?" | 
| |  Abb. 7-1: Umsatzanteile mit ausländischen Kunden Quelle: ibi research (ECL-Umfrage 2007) | | | Europaweit nimmt die Internet- Nutzung zu | 
| |  Abb. 7-2: Internet-Nutzer in Prozent der Bevölkerung Quelle: EITO 2007 | |
7.2 Alles anders, oder wie? Was bei der Expansion ins Ausland zu beachten ist (nach oben) Das Internet bietet gerade kleinen und mittleren Unternehmen gute Möglichkeiten zum Einstieg in den internationalen Handel. Über das Internet finden auch sehr spezialisierte Produkte im Ausland ihre Abnehmer, ohne immense Kosten für das Unternehmen zu verursachen. Auch Dienstleistungen, z. B. E-Learning, Touristikangebote sowie Informations-, Beratungs- und Finanzdienstleistungen, lassen sich über das Internet länderübergreifend vermarkten. Worauf beim E-Commerce mit ausländischen Kunden zu achten ist, wird in den nachfolgenden Abschnitten erläutert.
Da der Verkauf über das Internet für kleine und mittlere Unternehmen häufig die erste Form des Eintritts in ausländische Märkte darstellt, gilt es, ein Engagement auf diesen Märkten sorgfältig vorzubereiten. Den ersten Schritt dazu bildet die Formulierung einer Internationalisierungsstrategie, d. h. die Festlegung, in welchen ausländischen Märkten man mit welchen Leistungsangeboten auftreten will. Darauf folgt die Internationalisierung des Shops, d. h. die Anpassung des Shops an die Anforderungen der ausländischen Kunden. Ein wichtiger Aspekt, der sowohl den Shop als auch die nachgelagerten Prozesse betrifft, ist die Abstimmung der angebotenen Zahlungsverfahren auf die Zahlungsgewohnheiten in den einzelnen Ländern. Hierdurch soll vermieden werden, dass ausländische Kunden, die in Ihrem Shop einkaufen wollen, den Kauf aufgrund unpassender Zahlungsverfahren abbrechen. Wie Sie ausländische Kunden auf Ihren Shop aufmerksam machen und längerfristig binden können und worauf Sie bei der Lieferung physischer Waren ins Ausland achten sollten, wird am Ende des Abschnitts erläutert. 7.2.1 Internationalisierungsstrategie – (k)ein Unwort (nach oben) Im Zuge der Entwicklung einer Internationalisierungsstrategie gilt es, die Chancen und Risiken, die ein Markteintritt in ausländische Länder beinhaltet, abzuwägen und den individuellen Ressourcen und Fähigkeiten des eigenen Unternehmens gegenüberzustellen. Die Abwägung der Chancen und Risiken muss für jedes Land einzeln erfolgen, da sich die Rahmenbedingungen für Geschäfte mit Kunden in diesen Ländern von Land zu Land unterscheiden. Im Ergebnis kann die Abwägung der Chancen und Risiken dazu führen, dass drei Klassen von Ländern definiert werden: - Länder, in denen explizit versucht wird, Kunden für den eigenen Shop zu gewinnen.
- Länder, in denen keine gezielte Kundenakquise erfolgt, in die aber auf Anfrage geliefert wird.
- Länder, die von der Belieferung ausgeschlossen werden, da die Risiken aus Sicht des eigenen Unternehmens zu hoch sind oder Exportverbote bestehen.
| "In welchem der folgenden ausländischen Märkte versuchen Sie explizit Kunden für Ihren Shop zu gewinnen?" |  | |  Abb. 7-3: Ausländische Zielmärkte Quelle: ibi research (E-Commerce in Deutschland 2008) | | | Auf die Kriterien zur Abgrenzung dieser drei Länderklassen wird im Folgenden näher eingegangen. Wie Abbildung 7-3 zeigt, zählen zur ersten Länderklasse für die meisten Shop-Betreiber insbesondere Österreich und die Schweiz sowie die weiteren europäischen Länder. Nur wenige Unternehmen richten sich dagegen an ausländische Kunden außerhalb Europas.
Die Beurteilung der Marktchancen erfolgt im Wesentlichen anhand der Gesamtgröße des ausländischen Marktes, des Preisniveaus für die von Ihnen angebotenen Waren oder Dienstleistungen sowie der Kosten, die für den Export in ausländische Länder anfallen. Ein wesentlicher Indikator für die Marktgröße ist beim Internet-Vertrieb generell die Anzahl der Internet-Nutzer in einem Land (zu der Anzahl der Internet-Nutzer in den europäischen Ländern vgl. die Länderprofile am Ende dieses Abschnitts). Je nach Art der verkauften Waren oder Dienstleistungen können jedoch auch weitere Indikatoren eine Rolle spielen, beispielsweise die Gesamthöhe der Ausgaben für die von Ihnen angebotenen Waren oder Dienstleistungen in diesem Land. | Das gegenwärtige Preisniveau ist ausschlaggebend dafür, welchen Marktanteil Sie in einem Land erreichen können und welche Gewinne nach Abzug der Kosten bei Geschäften mit ausländischen Kunden verbleiben. Anhand des Preisniveaus lässt sich bereits eine erste Einschätzung treffen, in welchen Ländern sich ein stärkeres Engagement lohnen könnte. Die Kosten der Erschließung ausländischer Märkte setzen sich aus einmaligen und transaktionsabhängigen Kosten zusammen. Zu den einmaligen Kosten zählen beispielsweise Kosten für Anpassungen der Produkte (vgl. Infobox 7-1), für Änderungen am Shop, für die Einbindung zusätzlicher Zahlungsverfahren oder für die Neukundengewinnung. Transaktionsabhängige Kosten fallen beispielsweise für die Verpackung und Lieferung, für Steuern und Zölle, für die Risikoabsicherung und Zahlungsabwicklung oder für die Bearbeitung von Rückfragen und Reklamationen an. Auf diese Aspekte wird in den folgenden Abschnitten näher eingegangen. Die Beurteilung der Marktchancen kann für verschiedene Waren oder Dienstleistungen Ihres Sortiments durchaus unterschiedlich ausfallen. Gegebenenfalls ist es daher sinnvoll, nur Teile des eigenen Produktsortiments im Ausland anzubieten. Bei der Beurteilung der Risiken müssen neben den auch im Inland auftretenden Ausfall-, Transport- und rechtlichen Risiken bei Auslandsgeschäften auch Länder- und Währungsrisiken berücksichtigt werden. Als Länderrisiken werden die Risiken bezeichnet, die sich aus dem wirtschaftlichen, sozialen und politischen Umfeld eines bestimmten Landes ergeben. Viele Banken und Finanzdienstleister geben Länderindizes heraus, in denen das Risiko für unterschiedliche Länder in Form eines Indexwerts dargestellt wird. In den Länderprofilen am Ende dieses Abschnitts sind beispielhaft die Indexwerte des Kreditversicherers Coface für die europäischen Länder dargestellt. Welche möglichen Länder-Ratings der Kreditversicherer verwendet, zeigt Infobox 7-2. Speziell für die Kreditkartenakzeptanz im elektronischen Handel gibt das Kreditkarten-Serviceunternehmen ConCardis Empfehlungen heraus, in welche Länder aufgrund zu hohen Betrugsrisikos nicht geliefert werden sollte (www.concardis.com/). Beispiele für Produktanforderungen, die beim Export zu berücksichtigen sind Wenn Sie bestimmte Produkte ins Ausland liefern wollen, so sollten Sie berücksichtigen, dass hierdurch gegebenenfalls Produktanpassungen (z. B. technischer Art) notwendig werden, wodurch zusätzliche Kosten anfallen können. Die nachfolgende Übersicht soll Ihnen einen Eindruck davon vermitteln, was bei einer Ausfuhr bestimmter Produktarten zu berücksichtigen ist. | | Auszuführende Produkte | Zu berücksichtigen
| Elektrogeräte
| - Stecker
- Spannung
- Sicherheitsvorschriften
| | Kleidung | - Klima
- Konfektionsgrößen
- Geschmack
- Symbolgehalt von Farben
| | Nahrungsmittel | - Zusammensetzung
- Geschmack
- Haltbarkeit
- Verpackung
- Etikettierung
- Religiöse Einflüsse und Verbote
| Maschinen
| - Ausbildungsniveau des Bedienungspersonals
- Verfügbarkeit von Energie
- Servicemöglichkeiten (After Sales Service, Wartung, Reparatur)
- Normen
| Fahrzeuge
| - Kaufkraft
- Wertbeständigkeit
- Straßenverhältnisse
| Pharmazeutische Produkte
| - Arzneimittelgesetze
- Absatzwege
| Infobox 7-1: Beispiele für zu berücksichtigende Produktanforderungen beim Export Quelle: IHK München 2008
| Währungsrisiken können sich aus Schwankungen der Wechselkurse ergeben, wenn die Forderung gegen den Kunden auf eine andere Währung als den Euro lautet. Wird mit dem Kunden beispielsweise ein Preis vereinbart, der auf US-Dollar lautet, so trägt der Händler das Risiko, dass der US-Dollar gegenüber dem Euro abgewertet wird und somit die Forderung an Wert verliert. Bei Bestellungen aus den Euro-Ländern besteht für Sie als Händler somit kein Währungsrisiko. In den Nicht-Euro-Ländern der EU ist z. T. das Währungsrisiko durch eine vereinbarte Schwankungsbreite des Wechselkurses der einheimischen Währung gegenüber dem Euro begrenzt. Weitere Informationen zu den Währungsrisiken bei Lieferungen in die europäischen Länder können Sie den Länderprofilen am Ende dieses Abschnitts entnehmen. Schließlich ist zu beachten, dass Lieferungen bestimmter Waren ins Ausland oder Lieferungen in bestimmte Länder oder an bestimmte Personen bzw. Organisationen aufgrund gesetzlicher Regelungen genehmigungspflichtig oder sogar ganz verboten sein können. Weitere Informationen zu Genehmigungspflichten, Exportverboten sowie Sanktionslisten finden Sie in Infobox 7-4 und z. B. auf der Web-Seite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.ausfuhrkontrolle.info/).
| Bedeutung der Länder-Ratings Um das Risiko, das sich aus den wirtschaftlichen, sozialen und politischen Rahmenbedingungen eines Landes ergibt, einschätzen zu können, geben unter anderem auch Finanzdienstleister so genannte Länderindizes bzw. Länder-Ratings heraus. Bei diesen wird jedem Land eine bestimmte Risikoklasse zugeordnet. Was eine Einstufung in eine bestimmte Risikoklasse beim Kreditversicherer Coface bedeutet, zeigt Ihnen die nachfolgende Übersicht. - A1:
Die politische und wirtschaftliche Situation ist sehr gut. Das exzellente Geschäftsumfeld wirkt sich positiv auf das Zahlungsverhalten von Unternehmen aus. Sehr geringe Ausfallwahrscheinlichkeit von Zahlungen.
- A2:
Die politische und wirtschaftliche Situation ist weiterhin gut. Das grundsätzlich stabile und effiziente Geschäftsumfeld lässt allerdings Raum für Verbesserungen. Die Wahrscheinlichkeit für Zahlungsausfälle bei Unternehmen bleibt indessen generell gering.
- A3:
Schwankungen bei den im Allgemeinen guten, jedoch etwas unbeständigen politischen und wirtschaftlichen Umständen können das Zahlungsverhalten der Unternehmen beeinträchtigen. Ein im Grunde sicheres Geschäftsumfeld kann Unternehmen dennoch gelegentlich Schwierigkeiten bereiten. Die Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls ist noch immer gering.
- A4:
Etwas schwächere politische und wirtschaftliche Aussichten und ein relativ unzuverlässiges Geschäftsumfeld können das Zahlungsverhalten der Unternehmen beeinträchtigen. Dennoch liegt die Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls weiterhin im akzeptablen Bereich.
- B:
Politische und wirtschaftliche Unsicherheiten und ein gelegentlich schwieriges Geschäftsumfeld können das Zahlungsverhalten der Unternehmen beeinträchtigen. Die Wahrscheinlichkeit von Zahlungsausfällen nimmt spürbar zu.
- C:
Die sehr unbeständigen politischen und wirtschaftlichen Aussichten und ein Geschäftsumfeld mit vielen besorgniserregenden Schwächen können sich deutlich auf das Zahlungsverhalten der Unternehmen niederschlagen. Die Wahrscheinlichkeit von Zahlungsausfällen ist hoch.
- D:
Das hohe Risikoprofil der wirtschaftlichen und politischen Umstände und ein häufig sehr schwieriges Geschäftsumfeld können das Zahlungsverhalten der Unternehmen vehement verschlechtern. Die Wahrscheinlichkeit von Zahlungsausfällen ist ausgesprochen hoch.
| Infobox 7-2 Bedeutung der Länder-Ratings Quelle: Coface 2009
|
7.2.2 Nicht nur die Sprache ändert sich – Internationalisierung des Shops (nach oben) Sind die Länder festgelegt, auf die man sich bei der Internationalisierung konzentrieren will, folgt als Nächstes die Internationalisierung des Shops. Wie Abbildung 7-4 zeigt, werden insbesondere die Sprache, die Zahlungsverfahren, die AGB, die Preisangaben, das Impressum und die Produktbeschreibungen häufig auf die Gegebenheiten in ausländischen Märkten abgestimmt. | "Welche Anpassungen haben Sie an Ihrem Shop vorgenommen, um den anderen Gegebenheiten im Ausland gerecht zu werden?" | 
| |  Abb. 7-4: Durchgeführte Anpassungen beim Online-Verkauf im Ausland Quelle: ibi research (ECL-Umfrage 2007) | | | Sprachliche Anpassungen sind notwendig, da nur ein Bruchteil der weltweiten Internet-Nutzer deutsch spricht. Der Shop muss daher zumindest in englischer Sprache bereitgestellt werden. Noch bequemer ist der Bestellvorgang für Kunden jedoch, wenn sie ihre Produkte in der entsprechenden Landessprache präsentiert bekommen. Die meisten Shop-Lösungen bieten für viele Länder entsprechende Sprachmodule, mit denen sich Standardtexte im Shop ohne großen Aufwand in ausländischen Sprachen bereitstellen lassen. Für die Übersetzung von Produktbeschreibungen bietet es sich an, mit einem professionellen Übersetzungsbüro zusammenzuarbeiten. In den AGB ist insbesondere festzulegen, welche Rechtsordnung bei Verträgen mit ausländischen Kunden zugrunde gelegt werden soll. Wenn Sie sich explizit an ausländische Kunden richten und keine Rechtswahl treffen, gilt bei Geschäften mit Verbrauchern das Recht des Landes, in dem diese ihren Wohnsitz haben. Auch durch eine Festlegung auf deutsches Recht können Sie jedoch gegebenenfalls höhere Verbraucherschutzstandards in dem Land, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, nicht ausschließen. | Umgekehrt kann es aber durchaus auch sinnvoll sein, ausländisches Recht anzuwenden, da das Schutzniveau für Verbraucher im elektronischen Handel im deutschen Recht höher ist als in den meisten anderen Ländern. Sie sollten sich daher von einem Fachmann über die rechtlichen Risiken beim Versand ins Ausland beraten lassen und eventuell das Liefergebiet auf bestimmte Länder begrenzen. Die Preise sollten gegebenenfalls in der Währung des Kunden angegeben werden und dabei Zölle, Steuern und sonstige Abgaben berücksichtigen. Es hängt jedoch auch von den Gepflogenheiten in den einzelnen Ländern ab, ob Preise brutto oder netto angegeben werden müssen.
Im Impressum sind die bereits vorhandenen Informationen um die Landesvorwahl bei der Telefonnummer sowie die Erreichbarkeit des Kundenservice in den jeweiligen lokalen Zeitzonen zu ergänzen.
Bei den Produktbeschreibungen ist zu beachten, dass im Ausland häufig andere Maß- und Gewichtseinheiten üblich sind. Wenn Sie länderspezifische Maß- und Gewichtseinheiten (z. B. inch oder pound) verwenden, erleichtern Sie ausländischen Kunden die Orientierung und können dadurch Ihren Verkaufserfolg steigern. 7.2.3 Haben Sie's passend? – Zahlungsverfahren für ausländische Kunden (nach oben) Um Kaufabbrüche von Kunden zu vermeiden, weil sie nicht das richtige Zahlungsverfahren vorfinden, sollten Sie sich überlegen, welche Verfahren den Kunden im Zielland angeboten werden sollten. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass einige Verfahren, wie etwa die Kreditkarte oder PayPal, durchaus international verbreitet sind, andere hingegen, wie beispielsweise die deutsche Lastschrift, aber nur in einzelnen Ländern genutzt werden können (vgl. hierzu auch Kapitel 4 dieses Leitfadens). | Bedeutung unterschiedlicher Zahlungsverfahren in ausgewählten Ländern |  | |  Abb. 7-5: Im internationalen E-Commerce eingesetzte Zahlungsverfahren Quelle: GlobalCollect 2006 | | | Wie Abbildung 7-5 zeigt, variiert die Nutzung von Zahlungsverfahren zwischen den einzelnen Ländern zum Teil erheblich. Während in Deutschland häufig per Lastschrift, Rechnung oder Vorkasse bezahlt wird, haben sich im Ausland andere Verfahren herausgebildet. Ein Beispiel dafür sind die in Japan gebräuchlichen Konbini. Dabei handelt es sich um spezielle Geschäfte, an die sich Kunden ihre im Internet bestellten Waren liefern lassen und dort bezahlen können. Weitere Beispiele für länderspezifische Zahlungsverfahren in den für deutsche Online-Händler wichtigsten europäischen Ländern (vgl. Abbildung 7-3) sind in Infobox 7-3 aufgeführt.
| Länderspezifische Zahlungsverfahren im europäischen Ausland Neben den international einsetzbaren Zahlungsverfahren wie Kreditkarten, PayPal und ClickandBuy existieren in den meisten Ländern auch länderspezifische nationale Zahlungsverfahren (in Deutschland beispielsweise giropay, vgl. Kapitel 4 dieses Leitfadens). Beispiele für länderspezifische Zahlungsverfahren in anderen europäischen Ländern sind in der folgenden Übersicht dargestellt:
| | Land | Produkt
| Anbieter
| Web-Seite
| Österreich
| | | | | Schweiz | | | | Benelux-Länder
| | | | Frankreich
| | | | Großbritannien
| | | | Italien
| | | | Skandinavien
| | | | Spanien/ Portugal
| | | | Infobox 7-3: Länderspezifische Zahlungsverfahren im Ausland (Auswahl) Quelle: ibi research (E-Commerce-Leitfaden 2009) | Bei Zahlungen per Rechnung sind zudem die unterschiedlichen Zahlungsgewohnheiten in den einzelnen Ländern zu berücksichtigen: Liegt das Zahlungsziel in Deutschland im Durchschnitt bei 30 Tagen, so sind es in Frankreich 60 und in Italien manchmal sogar 90 Tage. In Bezug auf Lastschriftzahlungen könnten sich durch die Schaffung der Single Euro Payments Area (SEPA) zukünftig einige Veränderungen ergeben. Mittelfristig ist geplant, das heute gebräuchliche deutsche Lastschriftverfahren durch eine gesamteuropäische Variante zu ersetzen. Zudem führt die Single Euro Payments Area zu einer Vereinheitlichung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Abwicklung von Zahlungen innerhalb Europas. Welche Konsequenzen SEPA im Einzelnen für Anbieter von Waren und Dienstleistungen im Internet haben wird, zeigt Abschnitt 7.3. Viele der in Deutschland tätigen Zahlungsdienstleister wickeln auch Transaktionen aus dem Ausland ab. Lediglich 15 % der im Ausland aktiven Online-Händler setzen hierfür auf einen lokalen Dienstleister. | Sanktionslisten – Terroristen müssen draußen bleiben Seit den Anschlägen vom 11. September 2001 werden Sanktionen von der Europäischen Union nicht mehr nur gegen einzelne Länder, sondern auch gegen bestimmte Terroristen und terroristische Organisationen ausgesprochen. Verstöße gegen diese Sanktionen können mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden. Online-Händler sind daher gut beraten, jede Rechnungs- und Lieferadresse mit den Namenslisten der Europäischen Union abzugleichen. Zusätzlich wird von Experten ein Abgleich mit den Namenslisten weiterer Länder (z. B. Kanada und der USA) empfohlen, um nicht aufgrund von Geschäften mit gesperrten Personen oder Organisationen selbst als verdächtig eingestuft und daraufhin vom Handel mit Unternehmen in diesen Ländern ausgeschlossen zu werden. Mithilfe spezieller Software oder externer Dienstleister ist der Abgleich auch automatisiert möglich. Weitere Informationen zu den Sanktionslisten der EU finden Sie unter www.ausfuhrkontrolle.info. | Infobox 7-4: Sanktionslisten Quelle: ibi research (E-Commerce-Leitfaden 2009) | 7.2.4 Gefunden werden ist kein Zufall – Werbung und Marketing im Ausland (nach oben) Wie im Inland, so ist auch im Ausland die Bekanntmachung Ihrer Angebote keine leichte Aufgabe. Jedes fünfte Unternehmen setzt hierbei auf spezialisierte Partner vor Ort, denn nicht in jedem Land erreichen Sie beispielsweise mit derselben Suchmaschine die meisten Internet-Nutzer. Häufig dominieren landesspezifische Suchmaschinen den Markt, wie in Tschechien, Russland oder auch China. Überprüfen Sie auch, welche Marktplätze und Plattformen für Sie im Zielland relevant sind. Zudem sollten Sie berücksichtigen, ob es landesübliche Regeln für E-Mail-Marketing bzw. Bannerwerbung gibt. Die Zusammenarbeit mit ortsansässigen bzw. spezialisierten Agenturen ist hierbei häufig sehr hilfreich. Abbildung 7-6 zeigt, welche Maßnahmen Online-Händler einsetzen, um ihr Angebot im Ausland bekannt zu machen. | "Welche der folgenden Möglichkeiten nutzen Sie, um ausländische Kunden auf Ihren Shop aufmerksam zu machen und sie dauerhaft zu binden?" | 
| |  Abb. 7-6: Maßnahmen zur Bekanntmachung eigener Angebote bei ausländischen Kunden Quelle: ibi research (ECL-Umfrage 2007) | | | Zudem dürfen Ihre Marketing-Überlegungen nicht nur von der Kundengewinnung bis zum Verkauf gehen. Nach dem Kauf sind das Marketing und die Kundenbetreuung ebenso von Bedeutung, um aus den „Einmal-Kunden“ zufriedene Stammkunden zu machen. Hierfür ist es beispielsweise erforderlich, dass Regelungen für die Bearbeitung von Kunden-E-Mails getroffen werden, die in der Landessprache des Kunden verfasst sind. Eventuell ist es notwendig, in solchen Fällen ein Übersetzungsbüro einzuschalten, das bei der Bearbeitung der Anfrage hilft. Noch besser ist es häufig, wenn der Kunde auch am Telefon einen Ansprechpartner erreicht, der ihm in seiner Landessprache weiterhilft. Auch hierfür bietet sich die Zusammenarbeit mit spezialisierten Partnern, wie beispielsweise Call-Center-Betreibern vor Ort, an. | 7.2.5 Von Castrop-Rauxel nach Shanghai – Lieferungen ins Ausland (nach oben)
Hat der ausländische Kunde im Shop eingekauft, dann stellt sich bei physischen Waren abschließend das Problem, wie sie an den Kunden geliefert werden sollen. Primär stehen dabei Fragen der Verpackung und des Versands im Vordergrund. Aber auch umsatzsteuer- und zollrechtliche Vorschriften sind in diesem Zusammenhang zu beachten. Auf solche Aspekte wird in diesem Abschnitt näher eingegangen. Der Warenversand an ausländische Kunden stellt mittlerweile kein allzu großes Problem mehr dar. Die meisten Paketdienstleister bieten heute den Versand in europäische und außereuropäische Länder an und stellen häufig auch ergänzende Informationen und Serviceleistungen bereit. Von Ihrer Seite aus ist lediglich darauf zu achten, dass die Waren ausreichend vor Beschädigungen beim Transport geschützt sind (z. B. durch eine zusätzliche Polsterung zwischen der Originalverpackung und der Versandverpackung) und dass die Sendung richtig adressiert ist. So ist beispielsweise bei Sendungen nach Russland oder in asiatische Staaten zu berücksichtigen, dass der Fahrer des Paketdienstes vor Ort in der Regel nicht mit den in Deutschland gebräuchlichen lateinischen Schriftzeichen vertraut ist. Bezüglich der Umsatzsteuer gilt grundsätzlich, dass Privatpersonen und nicht umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen im Ausland die deutsche Umsatzsteuer in Rechnung gestellt werden kann, solange der Gesamtwert Ihrer pro Jahr in dieses Land gelieferten Waren eine bestimmte Schwelle nicht übersteigt. Diese Lieferschwellen unterscheiden sich je nach Zielland der Lieferung. Für die europäischen Staaten sind die Lieferschwellen in den Länderprofilen am Ende dieses Abschnitts aufgeführt. Wird die Lieferschwelle überschritten, dann müssen Sie sich in dem betreffenden Land registrieren lassen und die Umsatzsteuer dorthin abführen. Weitere Informationen zu den umsatzsteuerlichen Regelungen beim Verkauf ins Ausland erhalten Sie bei Ihrer IHK oder Ihrem Steuerberater. Neben der Umsatzsteuer existieren auch einige spezielle Verbrauchssteuern, die beim Verkauf über das Internet berücksichtigt werden müssen. Für Lieferungen innerhalb der EU fallen solche Verbrauchssteuern insbesondere für Kaffee, Alkohol, Parfüm und Zigaretten an. Bei Lieferungen solcher Waren ins Ausland empfiehlt es sich, vorab beim Paketdienstleister bzw. bei der ausländischen Zollbehörde nachzufragen, ob und in welcher Höhe bei der Einfuhr Steuern abzuführen sind. Ansonsten werden bei Lieferungen innerhalb der Europäischen Union bis auf wenige Ausnahmegebiete keine Zölle erhoben, und es sind auch keine Zolldokumente erforderlich. Die Ausnahmegebiete können Sie unter www.zoll.de abrufen. Über die Regelungen für Nicht-EU-Länder und EU-Ausnahmegebiete können Sie sich bei den oben genannten Behörden bzw. Ihrem Paketdienstleister erkundigen.
7.2.6 Länderprofile im Überblick (nach oben)
Im Folgenden finden Sie für den Export relevante Kennzahlen der Länder der Europäischen Union sowie der European Free Trade Association (EFTA). Die Kennzahlen wurden unter Verwendung der folgenden Quellen recherchiert:Bundesministerium der Finanzen (www.bundesfinanzministerium.de) Coface (www.trading-safely.com) Europäische Kommission (www.ec.europa.eu) Europäische Zentralbank (EZB, www.ecb.int) Statistisches Bundesamt (Destatis, www.destatis.de) Statistisches Amt der Europäischen Gemeinschaften (Eurostat, www.ec.europa.eu/eurostat) Internationaler Währungsfonds (IWF, www.imf.org) | Land | EW-Zahl (Mio.)1 | BIP (nom., Mrd. EUR)2 | Whrg. | Währungs- risiko3 | Rating4 | MwSt- Satz5 | Liefer- schwelle in Euro (USt)6 | Anteil H mit I-Net7 | Anteil H mit mind DSL8 | Anteil U mit mind DSL9 | Anteil E- Shops10 | Anteil E- Käufer11 | | Belgien | 10,6 | 317 | Euro (EUR) | kein Risiko | A1 | 21% | 35.000 | 60% | 56% | 86% | 85% | 15% | | Bulgarien | 7,7 | 25
| Lew (BGN) | kein Risiko | A4 | 20% | 36.036
| 19% | 15% | 61% | 1% | 2% | | Dänemark | 5,4 | 220 | Krone (DKK) | 0,1% * | A1 | 25% | 37.528
| 78% | 70% | 80% | 33% | 43% | | Deutschland | 82,3 | 2.322 | Euro (EUR) | kein Risiko | A1 | 19% | 100.000
| 71% | 50% | 80% | 24% | 41% | | Estland | 1,3 | 13 | Krone (EKK) | kein Risiko | A3 | 18% | 35.151
| 53% | 48% | 78% | 7% | 6% | | Finnland | 5,3 | 167
| Euro (EUR) | kein Risiko | A1 | 22% | 35.000 | 69% | 63% | 91% | 15% | 33% | | Frankreich | 63,4 | 1.792
| Euro (EUR) | kein Risiko | A1 | 19,6% | 100.000 | 49% | 43% | 89% | 18% | 26% | | Griechenland | 11,2 | 214
| Euro (EUR) | kein Risiko | A2 | 19% | 35.000 | 25% | 7% | 72% | 6% | 5% | | Irland | 4,3
| 175
| Euro (EUR) | kein Risiko | A2 | 21% | 35.000 | 57% | 31% | 68% | 27% | 26% | | Island | 0,3
| 13
| Krone (ISK) | 27,2% | A3 | 25% | n. v.
| 84% | 76% | 95% | 22% | 32% | | Italien | 59,1 | 1.575 | Euro (EUR) | kein Risiko | A2 | 20% | 27.889 | 43% | 25% | 76% | 2% | 7% | | Lettland | 2,3 | 16
| Lats (LVL) | 0,6% * | A4 | 18% | 36.952
| 51% | 32% | 57% | 2% | 6% | | Liechtenstein | 0,03
| 3
| Euro (EUR) | n. v.
| n. v.
| 7,6% | n. v.
| n. v.
| n. v.
| n. v.
| n. v.
| n. v.
| | Litauen | 3,4 | 24
| Litas (LTL) | kein Risiko | A3 | 18% | 36.207 | 44% | 34% | 53% | 14% | 4% | | Luxemburg | 0,5
| 34
| Euro (EUR) | kein Risiko | A1 | 15% | 100.000 | 75% | 58% | 81% | 13% | 37% | | Malta | 0,4
| 5
| Euro (EUR) | kein Risiko | A2 | 18% | 35.000 | 54%
| 44%
| 89%
| 16%
| 16%
| | Niederlande | 16,4 | 534
| Euro (EUR) | kein Risiko | A1 | 19% | 100.000 | 83% | 74% | 87% | 26% | 43% | | Norwegen | 4,7 | 268
| Krone (NOK) | 4,3% | A1 | 25% | n. v.
| 78% | 67% | 85% | 32% | 48%
| | Österreich | 8,3 | 258
| Euro (EUR) | kein Risiko | A1 | 20% | 100.000 | 60% | 46% | 72% | 18% | 26% | | Polen | 38,1 | 272
| Zloty (PLN) | 5,3% | A3 | 22% | 35.000 | 41% | 30% | 53% | 9% | 11% | | Portugal | 10,6 | 155
| Euro (EUR) | kein Risiko | A2 | 21% | 31.424 | 40% | 30% | 76% | 9% | 6% | | Rumänien | 21,6 | 97
| Leu (RON) | 5,2% | A4 | 19% | 35.000
| 22% | 8% | 37% | 3% | 2% | | Schweden | 9,1
| 306 | Krone (SEK) | 2,9% | A1 | 25% | 35.809 | 79% | 67% | 87% | 27% | 39% | | Schweiz | 7,5 | 309 | Franken (CHF) | 3,5% | A1 | 7,6% | n. v.
| n. v.
| n.v.
| n. v.
| n. v.
| n. v.
| Slowakei
| 5,4 | 45
| Euro (EUR)
| kein Risiko
| A3 | 19% | 35.000
| 46% | 27% | 76% | 5%
| 10% | | Slowenien | 2,0
| 30
| Euro (EUR) | kein Risiko | A1 | 20% | 35.000 | 58% | 44% | 79% | 10% | 9% | | Spanien | 44,5 | 981
| Euro (EUR) | kein Risiko | A1 | 16% | 35.000 | 45% | 39% | 90% | 8% | 13% | Tschechien
| 10,3 | 114 | Krone (CZK) | 4,4% | A2 | 19% | 35.000 | 35% | 28% | 77%
| 9% | 8% | | Ungarn | 10,1 | 90
| Forint (HUF) | 6,0% | A3 | 20% | 35.000 | 38% | 33% | 70% | 4% | 7% | | Vereinigtes Königreich | 60,68
| 1.910
| Pfund (GBP) | 4,4% | A2 | 17,5% | 88.040
| 67% | 57% | 78% | 29% | 44% | | Zypern | 0,8
| 15 | Euro (EUR) | kein Risiko | A2 | 15% | 34.220
| 39% | 20% | 69% | 7% | 8% | | * begrenzt auf +/-2,25 %, da Wechselkursmechanismus II | | ** begrenzt auf +/-15 %, da Wechselkursmechanismus II | 1:Quelle: Eurostat
| 2: Quelle: Eurostat
| 3: Eigene Berechnung der Wechselkursschwankung (Standardabweichung) innerhalb der letzten 12 Monate. Quelle: EZB
| 4: Länderrating, Quelle: Coface
| 5: Normalsatz, Quelle: Europäische Kommission
| 6: Quelle: Bundesministerium der Finanzen
| 7: Anteil der Haushalte mit Internetzugang (2007), Quelle: Eurostat
| 8: Anteil der Haushalte mit Breitbandzugang, Quelle: Eurostat
| 9: Anteil der Unternehmen mit Breitbandzugang, Quelle: Eurostat
| 10: Anteil der Unternehmen, die über das Internet verkaufen (2007), Quelle: Eurostat
| 11: Anteil der Einzelpersonen, die in den letzten drei Monaten Waren oder Dienstleistungen über das Internet gekauft haben, Quelle: Eurostat
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7.3 Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) - ein Ausblick (nach oben) | "Was sind derzeit Ihre drei größten Schwierigkeiten beim Verkauf an ausländische Kunden?" | 
| |  Abb. 7-7: Schwierigkeiten beim Verkauf an ausländische Kunden Quelle: ibi research (E-Commerce in Deutschland 2008) | Obwohl der europäische Binnenmarkt in vielen Bereichen bereits Realität ist, verursacht der Verkauf an Kunden im europäischen Ausland vielen Händlern noch häufig Probleme. Unter den drei größten Schwierigkeiten beim Verkauf an ausländische Kunden wurden von jeweils einem Viertel der Händler die kundenfreundliche Zahlungsabwicklung und die Geltendmachung offener Forderungen genannt (vgl. Abbildung 7-7). Mithilfe von SEPA sollen nun die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass die Durchführung grenzüberschreitender Euro-Zahlungen innerhalb Europas genauso einfach und zu gleichen Preisen wie auf nationaler Ebene möglich ist.
Auch nach der Einführung des Euro als Gemeinschaftswährung bestehen die Unterschiede zwischen den nationalen Zahlungssystemen in den einzelnen europäischen Ländern noch immer fort. So kann Ihr französischer Kunde seine Waren oder Dienstleistungen nicht einfach mit seinem gewohnten Überweisungsverfahren bezahlen, sondern muss dafür eine Auslandsüberweisung verwenden (vgl. Abbildung 7-8). Der Einzug der offenen Forderung per Lastschrift, den Sie oder viele Ihrer deutschen Kunden vielleicht gerne nutzen, ist vom Konto des Kunden bei einer französischen Bank erst gar nicht möglich.
Ziel von SEPA ist es, diese Unterschiede zwischen inländischen und grenzüberschreitenden Zahlungen innerhalb Europas langfristig zu beseitigen, um die Hürden für den E-Commerce mit Kunden im europäischen Ausland zu senken und den Wettbewerb zwischen den Zahlungsdienstleistern in den europäischen Ländern zu fördern. SEPA umfasst die derzeit 27 EU-Mitgliedsländer sowie Island, Norwegen, Liechtenstein und die Schweiz.
Zahlungsverkehr vor und nach SEPA
| |  Zahlungsverkehr vor SEPA

 Zahlungsverkehr nach SEPA  | | Abbildung 7-8: Zahlungsverkehr vor und nach SEPA Quelle: Deutsche Bank / Bundesverband der Deutschen Industrie 2008 | Die Umsetzung von SEPA im Bereich der Überweisungen und Lastschriften erfolgt zunächst parallel zu den bestehenden nationalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren. So kann bereits seit Januar 2008 die SEPA-Überweisung sowohl für nationale wie auch für grenzüberschreitende Zahlungen genutzt werden. Die Einführung der SEPA-Lastschrift ist für November 2009 geplant.
Ein wesentlicher Unterschied der SEPA-Zahlungsverfahren gegenüber den bestehenden deutschen Verfahren ist, dass statt der Kontonummer und der Bankleitzahl die IBAN (International Bank Account Number) und der BIC (Bank Identifier Code) des Zahlungsempfängers (bei der SEPA-Überweisung) bzw. des Zahlungspflichtigen (bei der SEPA-Lastschrift) angegeben werden müssen (vgl. hierzu auch Infobox 7-5). Zudem wird das bisher für Zahlungsaufträge gebräuchliche DTA-Datenformat durch ein XML-Datenformat abgelöst.
| IBAN und BIC
Der Aufbau von IBAN und BIC wird im Folgenden erläutert. IBAN
Die IBAN (International Bank Account Number) fasst die bisherige deutsche Kontonummer und Bankleitzahl in einer international standardisierten Notation zusammen. Die IBAN für ein deutsches Konto ist wie folgt aufgebaut: 1 DE | 2 40 | 3 12345678 | 4 0000123456 | 1 - Ländercode (hier: Deutschland) 2 - Prüfziffer 3 - Bankleitzahl (8-stellig) 4 - Kontonummer (10-stellig, Kontonummern mit weniger als 10 Stellen werden vorne mit Nullen aufgefüllt) Informationen zum Aufbau der IBAN in anderen Ländern finden Sie unter http://www.ecbs.org/iban.htm.
BIC
Der BIC (Bank Identifier Code) oder SWIFT-Code ist ein international standardisierter Code zur eindeutigen Identifizierung von Kreditinstituten. Der BIC ist wie folgt aufgebaut: 1 - Bankcode (4-stellig, vom Kreditinstitut frei wählbar) 2 - Ländercode (hier: Deutschland) 3 - Code für den Ort (hier: Frankfurt am Main) 4 - Optional: Filiale oder Abteilung, sonst „XXX“ | Infobox 7-5: Aufbau von IBAN und BIC Quelle: ibi research (E-Commerce-Leitfaden 2009) |
Eine Abschaffung der nationalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren ist derzeit nicht in Sicht, auch wenn die Forderungen nach einem verbindlichen Enddatum für diese Verfahren zunehmend lauter werden, um einen langfristigen und aufwendigen Parallelbetrieb zu vermeiden. Online-Händler sind daher nicht verpflichtet, die neuen Verfahren zu nutzen. Gerade für Händler, die auch im europäischen Ausland aktiv sind oder diese Märkte zukünftig erschließen wollen, bieten die neuen SEPA-Zahlungsverfahren jedoch interessante Prozessoptimierungspotenziale in der Zahlungsabwicklung. Diese werden im Abschnitt „Einfach kassieren – Vorteile von SEPA für Online-Händler“ im Einzelnen beschrieben.
"Wie gut fühlen Sie sich über die Auswirkungen der „Single Euro Payments Area“ (SEPA) auf Ihr Unternehmen informiert?" |  | |  Abbildung 7-9: Informationsstand von Online-Händlern zu SEPA Quelle: ibi research (E-Commerce in Deutschland 2008) | Trotz der mittelfristig relativ starken Auswirkungen der SEPA-Einführung auf die Zahlungsabwicklung wissen bisher nur wenige Händler über SEPA Bescheid. Wie Abbildung 7-9 zeigt, hat die Hälfte der Händler noch nie etwas von SEPA gehört. Nur jeder fünfte Händler hat relativ genaue Vorstellungen, was SEPA für sein Unternehmen bedeutet. Die Vorteile von SEPA für Online-Händler und wichtige Aspekte, die bei der SEPA-Einführung zu beachten sind, werden daher in den folgenden Abschnitten näher erläutert.
7.3.1 Einfach kassieren - Vorteile von SEPA für Online-Händler (nach oben)Online-Händler können sowohl direkt als auch indirekt von den neuen SEPA-Zahlungsverfahren profitieren. Direkte Vorteile ergeben sich aus der Einführung der SEPA-Überweisung und SEPA-Lastschrift, die den bisher verfügbaren Zahlungsverfahren in einigen Bereichen überlegen sind. Indirekt profitieren Sie als Händler vom intensiveren Wettbewerb im Zahlungsverkehrsmarkt und zusätzlichen Dienstleistungen (so genannten Add-on Services), die auf Basis der SEPA-Zahlungsverfahren entwickelt werden. Auf diese Vorteile wird im Folgenden näher eingegangen.
Vorteile der SEPA-Überweisung Die SEPA-Überweisung ist der EU-Standardüberweisung sehr ähnlich. Mit Letzterer können grenzüberschreitende Überweisungen innerhalb Europas bei Angabe der IBAN und des BIC des Zahlungsempfängers bereits seit 2003 zu gleichen Preisen wie Inlandsüberweisungen getätigt werden.
Wesentliche Unterschiede der SEPA-Überweisung im Vergleich dazu sind:
- Die zulässige Höchstdauer bis zur Gutschrift auf dem Empfängerkonto wird von fünf Bankarbeitstagen zunächst auf drei Bankarbeitstage, ab November 2009 auf zwei Bankarbeitstage und ab Januar 2012 dann auf einen Bankarbeitstag verkürzt,
- für die Angabe eines Verwendungszwecks stehen 140 statt bisher 54 Stellen zur Verfügung,
- der SEPA-Raum umfasst auch Überweisungen aus der Schweiz bzw. in die Schweiz,
- das Betragslimit von 50.000 Euro entfällt,
- der Auftraggeber kann eine zusätzliche Referenznummer vergeben, um zurückgegebene Überweisungen (z. B. aufgrund falscher Kontodaten) leichter zuordnen zu können.
| "Besteht bei Ihnen Interesse, Lastschriften aus dem Ausland einzuziehen?" | 
| |  Abbildung 7-10: Interesse an Lastschrifteinzügen aus dem Ausland Quelle: ibi research (E-Commerce in Deutschland 2008) | Vorteile der SEPA-Lastschrift
Mit der SEPA-Lastschrift ist es voraussichtlich ab November 2009 möglich, Beträge von Konten in anderen europäischen Ländern einzuziehen. Damit können auch Kunden aus dem europäischen Ausland bequem per Lastschrift einkaufen. Knapp zwei Drittel der Händler, die innerhalb Deutschlands derzeit die Lastschrift als Zahlungsverfahren anbieten, zeigen sich daran interessiert (vgl. Abbildung 7-10).
Im Vergleich zum gewohnten deutschen Lastschriftverfahren weist die SEPA-Lastschrift einige Unterschiede auf. So ist die SEPA-Lastschrift nicht mehr automatisch fällig, sobald sie bei der Bank des Zahlungspflichtigen eingeht. Vielmehr muss der Zahlungsempfänger ein Fälligkeitsdatum der Lastschrift festlegen und dieses dem Zahlungspflichtigen explizit mitteilen. Diese Mitteilung sollte spätestens 14 Tage vor dem Fälligkeitsdatum erfolgen, allerdings kann auch eine davon abweichende Frist vereinbart werden. Bei Einmaleinzügen und bei der Erstlastschrift von wiederkehrenden Einzügen muss die Lastschrift spätestens fünf Bankarbeitstage vor dem Fälligkeitstermin bei der Bank des Kunden vorliegen, bei Folgelastschriften reicht eine Frist von zwei Bankarbeitstagen aus.
Wie deutsche Lastschriften können auch SEPA-Lastschriften zurückgegeben werden. Weist das Konto des Kunden nicht die erforderliche Deckung auf, kann die Bank des Kunden die Lastschrift innerhalb von fünf Tagen nach Fälligkeit zurückgeben. Der Kunde kann der Lastschrift innerhalb von acht Wochen nach Fälligkeit ohne Weiteres widersprechen. Bei Widersprüchen nach Ablauf der 8-Wochen-Frist wird der Zahlungsempfänger zunächst aufgefordert, das vom Kunden unterschriebene Lastschriftmandat (ersetzt zukünftig die Einzugsermächtigung) vorzulegen. Nur wenn er auf die Aufforderung nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, wird die Lastschrift zurückgegeben. Widersprüche des Kunden, die später als 13 Monate nach dem Fälligkeitsdatum bei seiner Bank eingehen, werden grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt.
| Wichtige Fristen bei der SEPA-Lastschrift
In der folgenden Grafik ist dargestellt, wann bestimmte Aktionen von den Beteiligten am Lastschrifteinzug spätestens erfolgen müssen.


* Bei Folgelastschriften von wiederkehrenden Einzügen reicht eine Frist von zwei Bankarbeitstagen aus. ** Nach Ablauf der 8-Wochen-Frist kann der Kunde die Lastschrift nicht mehr ohne Weiteres wegen Widerspruchs zurückgeben. Vielmehr muss der Zahlungsempfänger (Händler) zunächst aufgefordert werden, das Mandat für den berechtigten Lastschrifteinzug bei seiner Bank vorzulegen. Legt der Händler ein gültiges Mandat vor, ist er vor einer Rücklastschrift geschützt. Wenn nicht, kann die Lastschrift bis spätestens 13 Monate nach dem Fälligkeitsdatum zurückgegeben werden. | Infobox 7-6: Wichtige Fristen bei der SEPA-Lastschrift Quelle: ibi research (E-Commerce-Leitfaden 2009) |
Würde somit ein Online-Händler auf die relativ aufwendige Einholung eines schriftlichen Mandats verzichten, so wie es bei der derzeitigen Lastschriftpraxis gerade im Online-Handel üblich ist, so hätte dies zur Folge, dass er erst 13 Monate nach dem Fälligkeitsdatum endgültig vor Rückbuchungen geschützt wäre. Um die Einholung von Lastschriftmandaten unter anderem im Online-Handel zu vereinfachen, wurde daher auch eine elektronische Version des Mandats spezifiziert. Eine bereits vorhandene schriftliche Einzugsermächtigung ist nach derzeitigem Stand übrigens nicht als Mandat für eine SEPA-Lastschrift gültig, sondern muss durch ein SEPA-Lastschriftmandat mit den in Checkliste 7-1 beschriebenen Inhalten ersetzt werden.
| Mindestbestandteile eines Mandats für SEPA-Lastschriften
Das Mandat ersetzt bei SEPA-Lastschriften die Einzugsermächtigung. Es muss in der Landessprache des Zahlungspflichtigen oder in Englisch ausgestellt sein und mindestens die folgenden Inhalte umfassen: - Die Bezeichnung „SEPA-Lastschriftmandat“
- Die eindeutige Mandatsreferenz (Nummer des Mandats)
- Die Aufklärung des Zahlungspflichtigen über die Bedeutung des SEPA-Mandats und
seine Rechte im SEPA-Lastschriftverfahren - Den Namen und die Anschrift des Zahlungspflichtigen
- Die IBAN und den BIC des Zahlungspflichtigen
- Den Namen und die Anschrift des Zahlungsempfängers
- Die Gläubiger-Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers (vgl. Checkliste 7-2)
- Die Art der Zahlung (einmaliger oder regelmäßig wiederkehrender Einzug)
- Den Ort, das Datum und die Unterschrift des Zahlungspflichtigen
| Checkliste 7-1: Mindestbestandteile eines Mandats für SEPA-Lastschriften Quelle: EPC 2009
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Weitere Vorteile von SEPA für den Online-Handel Auf Basis der SEPA-Überweisung und der SEPA-Lastschrift werden derzeit zusätzliche Dienstleistungsangeboteentwickelt, um die Zahlungsabwicklung innerhalb Europas weiter zu vereinfachen. So soll ein dem deutschen giropay-Verfahren (vgl. hierzu Kapitel 4) ähnliches Zahlungsverfahren zur Verfügung stehen, das auch Kunden aus dem europäischen Ausland nutzen können. Zudem soll die grenzüberschreitende elektronische Rechnungsstellung (E-Invoicing) durch europaweit einheitliche Regelungen wesentlich vereinfacht werden.
| Wie wird sich SEPA Ihrer Meinung nach auf Ihr Unternehmen auswirken? |  | |  Abb. 7-11: Auswirkungen von SEPA auf Online-Händler Quelle: ibi research (E-Commerce in Deutschland 2008) | Darüber hinaus wird mit der Schaffung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums auch das Ziel verfolgt, den Wettbewerb zwischen den Dienstleistern im Zahlungsverkehrsgeschäft zu intensivieren. So haben Händler bei europaweit einheitlichen Zahlungsverkehrsdienstleistungen die Wahl, ob sie die Zahlungsabwicklung über eine Bank in Deutschland oder im EU-Ausland durchführen. Zudem ist für das Angebot von Zahlungsverkehrsdienstleistungen zukünftig keine Banklizenz, sondern nur noch eine mit geringeren Anforderungen verbundene Zahlungsdienstleisterlizenz erforderlich. Die Mehrheit der in der Studie „E-Commerce in Deutschland“ befragten Händler geht daher davon aus, dass die Bankgebühren für die Zahlungsverkehrsabwicklung aufgrund von SEPA sinken werden (vgl. Abbildung 7-11). Weitere Vorteile sehen die Händler in der leichteren Zuordnung von Zahlungen zu offenen Rechnungen und im geringeren Aufwand für die Zahlungsabwicklung, da für nationale und grenzüberschreitende Zahlungen innerhalb Europas nur noch ein einheitliches Überweisungs- bzw. Lastschriftverfahren benötigt wird.
7.3.2 Jetzt "SEPA-ready" werden - woran Sie denken müssen (nach oben)Wie bereits deutlich wurde, besteht derzeit keine Pflicht zur Nutzung der SEPA-Zahlungsverfahren. Die SEPA-Einführung bietet jedoch eine spürbare Erleichterung bei der Zahlungsabwicklung mit Kunden im europäischen Ausland. Rein national tätige Händler werden spätestens dann von SEPA betroffen sein, wenn die bisherigen nationalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren durch die SEPA-Zahlungsverfahren vollständig abgelöst werden. Auch diese sollten sich daher frühzeitig mit den aufgrund von SEPA anstehenden Änderungen vertraut machen – insbesondere dann, wenn ohnehin Investitionen in neue IT-Systeme oder Abläufe im Zahlungsverkehr anstehen. Es wird Händlern daher empfohlen, möglichst bald die gegebenenfalls erforderlichen Anpassungen im Bereich der SEPA-Überweisung durchzuführen und erste Erfahrungen zu sammeln, bevor sie eventuell anschließend die SEPA-Lastschrift einführen. Wie Studien zur SEPA-Umsetzung zeigen, verursacht insbesondere die Zuordnung von SEPA-Zahlungen zu offenen Posten derzeit noch häufig Probleme, die es durch entsprechende Regelungen zu beheben gilt (vgl. www.jungfernflug.ibi.de). Die Checkliste 7-2 soll dabei helfen, die Auswirkungen von SEPA auf Unternehmen zu ermitteln und die Voraussetzungen für die Nutzung der Vorteile von SEPA zu schaffen, so dass auch Ihr Unternehmen schnell „SEPA-ready“ wird.
| Checkliste zur SEPA-Einführung
Die folgende Checkliste zeigt wichtige Aspekte auf, die bei der Einführung der neuen SEPA-Zahlungsverfahren zu beachten sind. Allgemein - Prüfen Sie, ob Ihre IT-Systeme (z. B. ERP- und Electronic-Banking-Systeme) die neuen XML-Formate verarbeiten können.
- Sprechen Sie mit Ihren Software-Lieferanten und Ihrer Bank, wie diese Sie bei der SEPA-Einführung unterstützen können.
Zahlungseingänge per SEPA-Überweisung - Teilen Sie Ihren Kunden Ihre IBAN und Ihren BIC mit (zu Beginn ergänzend zur bisherigen Kontonummer und Bankleitzahl), z. B. auf Rechnungen und auf Ihrer Web-Seite.
- Passen Sie gegebenenfalls vorhandene automatisierte Verfahren für den Abgleich der offenen Posten an die Struktur von SEPA-Zahlungseingängen auf Ihrem Kontoauszug an.
- Prüfen Sie, ob Sie Ihre gegebenenfalls bestehenden Konten bei ausländischen Banken auch auf längere Sicht wirklich noch benötigen.
Zahlungseinzüge per SEPA-Lastschrift
- Beantragen Sie eine Gläubiger-Identifikationsnummer bei der Deutschen Bundesbank (http://www.bundesbank.de). Diese Nummer muss bei jeder Lastschrifteinreichung mit angegeben werden.
- Wandeln Sie die vorhandenen Kontodaten Ihrer Kunden in IBAN und BIC um bzw. erheben Sie die IBAN und BIC Ihrer Kunden und ergänzen Sie diese in Ihren Kundenstammdaten. Die deutschen Banken und Sparkassen haben unter https://www.iban-service-portal.de einen Dienst zur Umwandlung von Kontonummern und Bankleitzahlen in IBAN und BIC eingerichtet. Die Zugangsdaten erhalten Sie von Ihrer Hausbank.
- Ändern Sie gegebenenfalls die Prüfroutinen für die Syntax- und Prüfziffernkontrolle der Kontodaten, wenn Sie die IBAN und BIC direkt von Ihren Kunden erheben. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter http://www.ecbs.org/iban.htm und http://www.iban.de.
- Legen Sie fest, nach welcher Systematik die Nummern zur eindeutigen Identifizierung der SEPA-Lastschriftmandate (Mandatsreferenzen) vergeben werden. Die Mandatsreferenz muss bei jeder Lastschrifteinreichung angegeben werden.
- Legen Sie fest, wie das Fälligkeitsdatum von Lastschriften bestimmt wird (z. B. 6 Tage nach Bestelleingang bei Bestellungen bis 16 Uhr, sonst 7 Tage nach Bestelleingang). Achten Sie dabei darauf, dass die Vorlauffristen für die Benachrichtigung des Kunden und die Vorlage der Lastschrift bei der Bank des Kunden (vgl. Infobox 7-6) eingehalten werden müssen.
- Stellen Sie sicher, dass der Kunde rechtzeitig über den Lastschrifteinzug und das Fälligkeitsdatum informiert wird.
- Prüfen Sie, ob die Verwendung einer eindeutigen Auftraggeberreferenz zur leichteren Zuordnung von Rücklastschriften sinnvoll ist. Legen Sie gegebenenfalls fest, nach welcher Systematik die Auftraggeberreferenz vergeben wird.
- Führen Sie gegebenenfalls technische Tests mit Ihrem Payment Service Provider durch.
- Legen Sie für den Fall von Rücklastschriften die Folgeprozesse in Abhängigkeit vom Rücklastschriftgrund fest.
| Checkliste 7-2: SEPA-Einführung Quelle: ibi research (E-Commerce-Leitfaden 2009) |
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