E-Commerce-Leitfaden
ibi research an der Universität Regensburg GmbH
01.07.2009

Abmahnung wegen falscher Textilkennzeichnung

Textilprodukte müssen richtig gekennzeichnet sein und insbesondere die Materialien angeben, aus denen sie bestehen. Verstöße gegen solche Angaben stellen ein abmahnfähiges Verhalten dar.

In letzter Zeit häufen sich insbesondere die Beanstandungen von Internet-Shops bezüglich der Bezeichnung "Bambus". Diese Bezeichnung darf nur bei Naturfasern aus Bambus verwendet werden. Allerdings werden Bambus-Fasern meist als Rohstoff für das Viskose-Verfahren eingesetzt. Das Textilkennzeichnungsgesetz fordert bei solchen Produkten, dass diese dann auch mit der Angabe "Viskose" versehen sind.

Praxistipp:
Rechtsanwalt Stefan C. Schicker sagt: "Wir raten dringend dazu Ihren Online-Shop diesbezüglich zu überprüfen. Bei falsch gekennzeichneten Produkten empfiehlt es sich, mit dem Hersteller der Produkte Kontakt aufzunehmen und die Produkte unverzüglich aus dem Shop zu entfernen."

Dieser Beitrag wurde uns von Stefan C. Schicker, Kanzlei SKW Schwarz zur Verfügung gestellt.
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