Zum 01.04.2010 sind im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verschiedene Neuregelungen in Kraft getreten. Leider haben in der Folge diverse Falschmeldungen zur Verunsicherung von Gläubigern geführt ("Darf ich überhaupt noch Daten meiner Schuldner an ein Inkassounternehmen oder einen Rechtsanwalt übermitteln?"). Aufgrund der eindeutigen gesetzlichen Regelungen eigentlich ein unnötiger Vorgang, der einmal mehr aufzeigt, dass man gerade auch im Internet nicht jeder Quelle Glauben schenken darf. Mehr zu diesem Thema und zur Behandlung von Schuldnerdaten erfahren Sie in einem aktuellen Beitrag unseres Leitfaden-Partners atriga. |
![]() |