Jeder geübte Internetsurfer kennt es: man gibt einen Suchbegriff bei Google ein und schon erscheint oben und rechts auf dem Bildschirm neben den Ergebnissen eine Spalte mit kleinen Anzeigen, in denen zur Suche passende Werbeeinblendungen auftauchen. Dabei handelt es sich um die sogenannte AdWords-Werbung, vierzeilige Werbeanzeigen, die als Ergänzung zu den Suchergebnissen dienen. Das AdWord dient dabei zur Verknüpfung von Suchbegriff und Werbung.
Markenrechtsverletzung durch AdWords
Nicht selten finden sich unter den AdWords jedoch Anzeigen, in denen fremde Unternehmen mit Markennamen von anderen für sich werben. Häufig werden Markennamen sogar als Werbung für dementsprechende Plagiate missbraucht. Von welchem Unternehmen die beworbenen Waren oder Dienstleistungen ausgehen ist auf den ersten Blick oft nicht ersichtlich - dem Leser fällt jedoch sofort die bekannte Marke auf und erweckt das Interesse.
Französische Markenhersteller verklagen Google
Aus diesem Grund klagten bereits zwei französische Unternehmen gegen Google, weil sie ihre Markenrechte dadurch verletzt sahen, dass die Werbung von Konkurrenten bei Eingabe ihres Markenzeichens in der Anzeigenleiste erschien. Das französische Gericht wandte sich daraufhin mit der Frage an den EuGH, ob es rechtmäßig ist, als Schlüsselwörter Markennamen zu verwenden, deren Inhaber dieser Form der Verwendung nicht zugestimmt haben.
Keine Markenrechtsverletzung durch Google
Der EuGH entschied in seinem aktuellen Urteil vom 23.03.2010, dass Google keine Markenrechtsverletzung vorgeworfen werden könne. Dadurch dass Google die Markennamen werbenden Unternehmen nur als Schlüsselwörter anbietet und nicht für sich und seine eigenen Produkte verwendet, ist der Suchmaschinenbetreiber auch nicht für die widerrechtliche Benutzung durch andere Unternehmen verantwortlich. Eine Verantwortlichkeit von Google wird erst dann in Betracht gezogen, wenn eine Anzeige nicht entfernt oder gesperrt wird, obwohl ihre Rechtswidrigkeit bereits bekannt ist.
AdWords-Kunden aufgepasst!
Laut EuGH macht sich zwar nicht Google, wohl aber unter bestimmten Umständen die mit fremden Markennamen werbenden Unternehmen der Markenrechtsverletzung strafbar. Dies ist immer dann der Fall, wenn ein durchschnittlicher Betrachter nicht erkennen kann, dass der Hersteller oder Anbieter der Produkte in der Anzeige ein anderer ist, als derjenige welcher im Suchbegriff genannt wird. Denn dann kann der Betrachter nicht mehr erkennen, dass es sich bei der Anzeige um eine fremde Werbung handelt und die Zuordnung zum Hersteller schlägt fehl.
Es sollte also bei der Benutzung von AdWords dringend darauf geachtet werden, dass der Internetnutzer bei der eingeblendeten Werbeanzeige leicht erkennen kann, von welchem Unternehmen die Waren und Dienstleistungen angeboten werden. Die Herkunft der Marke muss immer gut erkennbar sein, da die Benutzung sonst die Funktion der Marke beeinträchtigt und somit eine Markenrechtsverletzung darstellt.
Umgekehrt bedeutet dies jedoch, dass einer Ihrer Wettbewerber mit Ihrer Marke als AdWord werden darf, wenn aus seiner Anzeige eindeutig hervorgeht, dass die beworbenen Produkte nicht von Ihnen stammen. Wie eine Anzeige dann aber im Einzelfall aussehen muss, ist noch nicht abschließend geklärt. Jedenfalls sollte nunmehr besonderes Augenmerk auf die Gestaltung der Anzeigetexte gelegt werden, um Streitigkeiten zu vermeiden.
Diese Meldung wird uns zur Verfügung gestellt von Stefan C. Schicker von SKW Schwarz Rechtsanwälte, München.