Viele Werbungen kommen mittlerweile nicht mehr ohne die Formulierung „Null-Prozent-Finanzierung“ aus. Unternehmen können damit ihren Kunden die Möglichkeit geben, durch Teilzahlungen flexibel zu bleiben. Doch der Verbraucher tritt mit dem Abschluss eines solchen Vertrages wichtige Rechte ab, was viele Kunden aber gar nicht wissen oder wissen können. Dies hat ein Urteil des Bundesgerichtshofs bestätigt. Im Fall, der bis vor den BGH ging, hatte ein Mann im Baumarkt zwei Türen für rund 6500 Euro gekauft und eine Null-Prozent-Finanzierung vereinbart. Die gekauften Türen erwiesen sich jedoch als mangelhaft, sodass der Kunde rechtswirksam vom Kaufvertrag zurücktrat.
Die Bank, die ihm die Null-Prozent-Finanzierung ermöglichte, verlangte dennoch ihr Geld und wollte den Vertrag nicht auflösen. Der Bundesgerichtshof gab der Bank Recht, denn nur bei entgeltlichen Darlehensverträgen, also nicht bei Null-Prozent-Zinskosten, handelt es sich um echte Verbraucherdarlehensverträge. Nur in diesem Fall greift dann die Schutzregelung, die mit dem Rücktritt vom Kaufvertrag auch die damit verbundene Finanzierung hinfällig werden lässt oder auch Sondertilgungen und Komplettrückzahlung rechtlich ermöglicht.
Miriam Wohlfarth, Gründerin und Geschäftsführerin von RatePAY, einem Online-Dienstleister u.a. für Ratenzahlung, meint dazu: „Mit seinem Urteil stellt der Bundesgerichtshof den Nutzer der Null-Prozent-Finanzierung in der Tat schlechter als den Verbraucher, der für sein Darlehen Zinsen zahlt. Ein Online-Händler kann bzw. sollte es sich aus unterschiedlichen Gründen nicht leisten, Kunden zu benachteiligen oder anders zu behandeln, die eine Null-Prozent-Finanzierung vereinbaren.“ Dies bedeutet allerdings keinesfalls das Aus für die Null-Prozent-Finanzierung, die von vielen Händlern gerne als kundenfreundlicher Service angeboten wird: Payment-Anbieter, die freiwillig Verbraucherschutz walten lassen, können hier eine Lösung bieten. „Dies ist etwa bei RatePAY der Fall.“, so Wohlfarth. „Als Anbieter von Ratenzahlung im Internet gewähren wir umfassende Kundenrechte, auch bei Null-Prozent-Finanzierungen. Bei einem Widerruf oder einer vollständigen Warenretoure wird die Ratenzahlung automatisch kostenfrei storniert, d. h. der Verbraucher hat keinen separaten Kredit, den er kündigen muss. Außerdem kann ein Käufer seine Raten jederzeit schneller tilgen, ohne dass Vorfälligkeitsforderungen in Kraft treten, die von Banken häufig erhoben werden. Auch nach Retouren werden Ratenpläne automatisch an den aktuellen Forderungsbetrag angepasst. Sowohl Händler als auch Kunden werden mit der Wahl des richtigen Dienstleisters so vor unerfreulichen Folgen des BGH-Urteils geschützt.“
Weitere Informationen zum Ratenkauf im Online-Handel erhalten Sie in der bald erscheinenden Studie „Ratenkauf im E-Commerce“ des E-Commerce-Leitfadens.